Suchen Sie einen ruhigen, sicheren und steuerlich vorteilhaften Ort, um Ihren Ruhestand zu genießen? Andorra hat sich zu einer beliebten Wahl für Ruheständler entwickelt, die einen hohen Lebensstandard in der Nähe von Spanien und Frankreich suchen.
Und obwohl es kein offizielles „Ruhestandsvisum“ in Andorra gibt, funktioniert die Genehmigung für den passiven Aufenthalt des Fürstentums genau wie ein solches und bietet Ruheständlern einen komfortablen Weg zum Leben in Andorra.
Im Folgenden erklären wir, wie alles funktioniert, von den Anforderungen und Steuervorteilen bis hin zum Genuss der Pyrenäen während Sie Ihre Rente beziehen.
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Ruhestandsvisum in Andorra?
Technisch gesehen stellt Andorra keine Genehmigung mit dem Namen „Ruhestandsvisum“ aus. Was Ruheständler stattdessen nutzen, ist die Genehmigung für den passiven Aufenthalt, auf Katalanisch als „residència sense activitat lucrativa“ (Aufenthalt ohne Erwerbstätigkeit) bekannt. Diese Art des Aufenthalts ist für diejenigen konzipiert, die nicht im Fürstentum arbeiten möchten. Ob Sie Renteneinkünfte aus dem Ausland oder Investitionserträge zur Finanzierung Ihres Ruhestands beziehen, der passive Aufenthalt ist die ideale Lösung.
Im Vergleich zum aktiven Aufenthalt, der erfordert, in Andorra zu arbeiten und mindestens 183 Tage pro Jahr im Land zu verbringen, ist der passive Aufenthalt deutlich flexibler. Sie müssen sich lediglich 90 Tage pro Jahr in Andorra aufhalten, um die Genehmigung zu behalten (obwohl Sie für die steuerlichen Vorteile des Steuerdomizils mindestens 183 Tage hier verbringen müssen).
Die Genehmigung erleichtert auch Reisen nach Spanien, Frankreich und Portugal dank bilateraler Abkommen zwischen Andorra und diesen Ländern. Dies ist besonders wertvoll für Nicht-EU-Bürger, sollte aber nicht mit einem vollständigen Zugang zum Schengen-Raum verwechselt werden.
Voraussetzungen für den Ruhestand in Andorra
Für die meisten Ruheständler erfordert der Weg zum Leben in Andorra die Erfüllung spezifischer finanzieller und administrativer Bedingungen. Die nachfolgenden Anforderungen spiegeln die aktuelle Gesetzgebung wider, einschließlich der Änderungen durch das Llei de continuïtat i consolidació de les mesures per al creixement sostenible (allgemein als Omnibus-Gesetz 2 bezeichnet), das die Bedingungen für den passiven Aufenthalt verschärft hat.
Investitions- und finanzielle Anforderungen
- Mindestinvestition in andorranische Vermögenswerte: 1.000.000 €. Diese Investition kann in Immobilien, Anteile an andorranischen Unternehmen, Anleihen oder Finanzinstrumente andorranischer Unternehmen oder Einlagen bei der Andorranischen Finanzbehörde (AFA) fließen. Bei Immobilieninvestitionen muss jede Immobilieneinheit einen Mindestwert von 800.000 € haben.
- AFA-Einlage: eine verpflichtende, nicht erstattungsfähige Zahlung von 50.000 € an die Andorranische Finanzbehörde. Anders als im vorherigen Regime, in dem diese Einlage bei Verlassen des Landes zurückerstattet wurde, ist dieser Betrag nun endgültig („a fons perdut“). Ein zusätzlicher Betrag von 12.000 € pro unterhaltsberechtigte Person (ebenfalls nicht erstattungsfähig) gilt für jedes in den Antrag einbezogene Familienmitglied.
- Einkommensanforderung: Sie müssen ein Jahreseinkommen von mehr als 300 % des andorranischen Mindestlohns nachweisen, zuzüglich weiterer 100 % für jede unterhaltsberechtigte Person. Basierend auf dem Mindestlohn 2025 von 1.447,33 €/Monat entspricht dies ungefähr 52.000 €/Jahr für einen einzelnen Antragsteller, mit etwa 17.400 € zusätzlich pro unterhaltsberechtigte Person.
Administrative und persönliche Anforderungen
- Private Krankenversicherung: Ruheständler müssen eine private Krankenversicherung abschließen, die Krankheitskosten, Invalidität und Alter für die gesamte Dauer der Genehmigung abdeckt, sowohl für den Hauptantragsteller als auch für alle unterhaltsberechtigten Personen.
- Führungszeugnis: ein polizeiliches Führungszeugnis aus Ihrem Herkunftsland, Staatsangehörigkeitsland und früheren Aufenthaltsländern, ordnungsgemäß apostilliert.
- Gültiger Reisepass: ein aktueller und gültiger Reisepass (EU/EWR-Bürger können ihren Personalausweis verwenden).
- Medizinische Untersuchung: eine Gesundheitsuntersuchung beim Andorranischen Medizinischen Einwanderungsdienst, die nach Ankunft im Land durchgeführt wird.
- Unterkunft in Andorra: Nachweis einer Unterkunft, sei es durch einen Mietvertrag, Immobilieneigentum oder Gleichwertiges.
- Mindestaufenthalt: mindestens 90 Tage pro Jahr in Andorra verbringen, um den administrativen Aufenthalt aufrechtzuerhalten.
Diese Maßnahmen sollen gewährleisten, dass Ruheständler sich komfortabel selbst versorgen können, und die hohen Lebensstandards Andorras erhalten.
Lesen Sie unseren ausführlichen Leitfaden zum passiven Aufenthalt in Andorra.
Steuervorteile für Ruheständler in Andorra
Einer der herausragenden Gründe, warum Ruheständler Andorra wählen, ist sein außergewöhnliches Steuersystem. Obwohl der passive Aufenthalt in erster Linie ein administrativer Status ist, lässt er sich hervorragend mit der Begründung des Steuerdomizils kombinieren, wenn Sie mindestens 183 Tage pro Jahr im Fürstentum verbringen.
Die wichtigsten Steuervorteile für Ruheständler umfassen:
- Keine Vermögenssteuer: Andorra erhebt keine Vermögenssteuer, sodass Ihre Vermögenswerte unabhängig von ihrem Wert unangetastet bleiben.
- Keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer: die Übertragung von Eigentum oder Vermögen an Erben ist erheblich weniger belastend als in den meisten europäischen Ländern.
- Niedrige oder keine Kapitalertragssteuer: der Höchstsatz beträgt 10 %, und in vielen Fällen sinkt er auf 0 %, abhängig von der Art des Vermögenswerts und der Haltedauer.
- Niedrige oder keine Dividendensteuer: der Höchstsatz beträgt ebenfalls 10 %, mit Befreiungen, die den effektiven Satz in vielen Situationen auf 0 % senken können.
- Günstige Behandlung ausländischer Renten: Renteneinkünfte aus dem Ausland unterliegen der andorranischen Einkommensteuer (IRPF) mit einem Höchstsatz von 10 %. Je nach anwendbarem Doppelbesteuerungsabkommen (falls vorhanden) zwischen Andorra und Ihrem Herkunftsland kann ein Teil oder die Gesamtheit dieser Einkünfte von einer reduzierten Besteuerung oder Steuergutschriften profitieren.
Für Personen mit erheblichem Vermögen sind diese Regelungen sehr attraktiv. Ob Ihre Haupteinkünfte aus Renten, Investitionen oder einer Kombination von Quellen stammen, Andorras Steuerrahmen kann Ihre Ruhestandsjahre im Vergleich zu Ländern wie Spanien, Frankreich oder Großbritannien erheblich steuereffizienter gestalten.
Weitere Vorteile des Ruhestands in Andorra
Über die steuerlichen Vorteile hinaus bietet Andorra eine Reihe von Qualitäten, die das Ruhestandserlebnis bereichern:
- Erstklassige Gesundheitsversorgung: konstant unter den besten in Europa eingestuft, ist Andorras Gesundheitssystem effizient und umfassend. Passive Einwohner erhalten über die private Krankenversicherung Zugang.
- Ausgezeichnete Sicherheit: die Kriminalitätsraten gehören zu den niedrigsten in Europa und bieten Ruheständlern echte Sicherheit.
- Angenehmes Klima: das Klima verbindet die Milde des mediterranen Einflusses mit frischer Bergluft und vier ausgeprägten Jahreszeiten.
- Bequeme Anbindung: gut gepflegte Straßen verbinden Sie mit Barcelona (etwa 2,5 Stunden) und Toulouse (etwa 3 Stunden). Die Flughäfen beider Städte bieten umfangreiche internationale Verbindungen.
- Politische und wirtschaftliche Stabilität: Andorra ist ein parlamentarisches Kofürstentum mit einer langen Tradition der Neutralität und umsichtiger Haushaltspolitik.
- Ruhige Umgebung: eingebettet im Herzen der Pyrenäen bietet das Fürstentum atemberaubende Berglandschaften, Wanderwege, Skigebiete und ein entspanntes Lebenstempo, ideal für den Ruhestand.
All diese Aspekte wirken zusammen, um einen friedlichen und hochwertigen Lebensstil für Ruheständler zu schaffen, die ihre goldenen Jahre an einem einzigartig schönen Ort genießen möchten.
Planung Ihrer finanziellen Zukunft
Sorgfältige Planung ist der Schlüssel zu einem erfolgreichen Ruhestand in Andorra. Bevor Sie den Antrag starten, stellen Sie sicher, dass Sie eine klare Strategie haben:
- Investitionsstrategie: entscheiden Sie, ob Sie Immobilien erwerben, in andorranische Finanzprodukte investieren oder Anteile an einem lokalen Unternehmen kaufen möchten. Jede Option erfüllt die Aufenthaltsanforderungen unterschiedlich und hat verschiedene Auswirkungen auf Liquidität und Rendite. Beachten Sie die Mindestschwelle von 800.000 € pro Immobilieneinheit.
- AFA-Zahlung: der Beitrag von 50.000 € ist nicht erstattungsfähig, kalkulieren Sie ihn daher von Anfang an in Ihr Gesamtbudget ein. Gleiches gilt für die 12.000 € pro unterhaltsberechtigte Person.
- Einkommensnachweis: der Nachweis, dass Sie die 300 %-Schwelle des Mindestlohns (plus zusätzliche Beträge für Unterhaltsberechtigte) erreichen, ist unerlässlich. Bereiten Sie Rentenbescheinigungen, Steuererklärungen aus Ihrem vorherigen Aufenthaltsland und Kontoauszüge vor.
- Gesundheitsversorgung: schließen Sie eine private Krankenversicherung ab, die von den andorranischen Behörden anerkannt wird, bevor Sie Ihren Aufenthaltsantrag einreichen. Die Police muss Krankheitskosten, Invalidität und Alter abdecken.
- Steuerplanung: wenn Sie beabsichtigen, steuerlich ansässig zu werden (183+ Tage), konsultieren Sie einen Steuerberater zu den Auswirkungen auf Ihre Renteneinkünfte, Investitionen und anwendbare Doppelbesteuerungsabkommen.
Eine vorausschauende Vorbereitung stellt sicher, dass Sie alle Kriterien erfüllen und einen reibungslosen Übergang in das andorranische Leben genießen.
Schritte zur Beantragung des passiven Aufenthalts in Andorra
Obwohl der Prozess nicht übermäßig komplex ist, wird ein organisierter Ansatz Ihren Antrag erleichtern. Die Bearbeitung dauert in der Regel 4 bis 8 Wochen ab Einreichung einer vollständigen Akte:
- Erstberatung: kontaktieren Sie uns, um zu bewerten, welcher Investitionsweg am besten zu Ihrer finanziellen Situation und Ihren Zielen passt.
- Dokumentenvorbereitung: sammeln Sie Ihren Reisepass, Einkommensnachweis, polizeiliches Führungszeugnis (apostilliert), Familienstandsbescheinigung und weitere erforderliche Unterlagen.
- Krankenversicherung: schließen Sie eine private Versicherung ab, die den andorranischen Anforderungen entspricht, bevor Sie Ihren Antrag einreichen.
- AFA-Zahlung und Investition: leisten Sie die nicht erstattungsfähige Zahlung von 50.000 € an die AFA. Sie haben bis zu 6 Monate ab dem Datum Ihrer Genehmigung, um die vollständige Investition in andorranische Vermögenswerte abzuschließen.
- Antragstellung: reichen Sie alle Dokumente beim Andorranischen Einwanderungsdienst (Servei d’Immigració) ein.
- Medizinische Untersuchung: absolvieren Sie nach Ankunft in Andorra die obligatorische Gesundheitsuntersuchung.
- Erhalt Ihrer Genehmigung: die Erstgenehmigung ist 2 Jahre gültig.
- Aufrechterhaltung des Aufenthalts: halten Sie den Mindestaufenthalt von 90 Tagen ein und halten Sie Ihre Investition, Versicherung und Einkommensanforderungen aktuell.
Zeitplan für die Verlängerung der Genehmigung
| Zeitraum | Dauer |
|---|---|
| Erstgenehmigung | 2 Jahre |
| Erste Verlängerung | 2 Jahre |
| Zweite Verlängerung | 3 Jahre |
| Weitere Verlängerungen | jeweils 10 Jahre |
Nach 20 Jahren ununterbrochenem legalem Aufenthalt ist es möglich, die andorranische Staatsangehörigkeit zu beantragen (Hinweis: Andorra erlaubt keine doppelte Staatsangehörigkeit).
Bereit für den Ruhestand in Andorra?
Wenn Sie einen friedlichen, sicheren und steuerlich vorteilhaften Ort zum Genießen Ihrer Rente suchen, ist Andorra ein erstklassiger Kandidat. Die Genehmigung für den passiven Aufenthalt erfüllt genau diesen Zweck und ermöglicht es Ruheständlern, sich hier ohne Arbeitsverpflichtungen niederzulassen.
Machen Sie den nächsten Schritt, indem Sie unseren ausführlichen Bericht „Der ultimative Leitfaden für das Leben in Andorra“ herunterladen, um mehr über Besteuerung, Aufenthaltsanforderungen und den Alltag im Fürstentum zu erfahren. Wenn Sie persönliche Beratung benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
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Quellen
- Llei 5/2025, del 6 de març, per al creixement sostenible i el dret a l’habitatge (BOPA, 26. März 2025)
- Llei de continuïtat i consolidació de les mesures per al creixement sostenible (Omnibus-Gesetz 2), genehmigt am 22. Januar 2026
- Govern d’Andorra, Residència sense treball: autorització inicial
- Autoritat Financera Andorrana (AFA)
- Llei 5/2014, del 24 d’abril, de l’impost sobre la renda de les persones físiques

