Andorra ist dank seiner niedrigen Steuern, seiner Sicherheit und seiner privilegierten geografischen Lage eines der angesagtesten Ziele. Es ist nicht verwunderlich, dass immer mehr Bürger ihren Wohnsitz in das kleine Land in den Pyrenäen verlegen.
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Wie erhält man eine Aufenthaltsgenehmigung in Andorra?
Eine Aufenthaltsgenehmigung in Andorra kann auf folgende Weise erhalten werden:
- Aktiver Wohnsitz:
- Arbeitnehmer: der Wohnsitz für diejenigen, die einen Arbeitsvertrag in einem andorranischen Unternehmen erhalten
- Selbständiger: der Wohnsitz für alle, die in Andorra ein eigenes Unternehmen gründen wollen
- Passiver Aufenthalt: das Äquivalent zum „goldenen Visum“ anderer Länder, das vor allem für Rentner und Pensionäre gedacht ist
- Wohnsitz aus gesundheitlichen Gründen: zum Beispiel für die Aufnahme in ein geriatrisches Zentrum
Über den passiven Wohnsitz haben wir bereits bei anderer Gelegenheit gesprochen, daher werden wir heute den aktiven Wohnsitz analysieren.
Für wen lohnt sich der aktive Wohnsitz als Selbstständiger?
Der aktive Wohnsitz als Selbständiger ist die häufigste Art, nach Andorra zu ziehen. Autoren, Experten für digitales Marketing, Händler und Investoren, Berater…. Die meisten Selbständigen, die ihren Wohnsitz nach Andorra verlegen, tun dies auf diese Weise.
Wenn Sie nicht über das Kapital für einen passiven Wohnsitz (1.000.000€, angehoben von 600.000€ im Januar 2026) oder ein Jobangebot verfügen, ist der aktive Wohnsitz als Selbständiger die einzige Möglichkeit, sich in Andorra niederzulassen (außer bei Familienzusammenführung).
Welche Voraussetzungen gibt es?
Die Voraussetzungen für einen aktiven Aufenthalt als Selbständiger sind wie folgt:
- Sie müssen der Geschäftsführer eines andorranischen Unternehmens sein.
- Sie müssen mehr als 34% des gegründeten Unternehmens besitzen (angehoben von 20% durch die Llei 5/2025).
- Sie müssen eine nicht erstattungsfähige Zahlung von 50.000€ an die andorranische Finanzbehörde (AFA) leisten. Seit der Genehmigung der Llei de continuïtat i consolidació im Januar 2026 ist dieser Betrag endgültig („a fons perdut“) und wird nicht zurückerstattet, es sei denn, die ursprüngliche Genehmigung wird abgelehnt.
- Sie müssen sich mindestens 183 Tage pro Jahr tatsächlich in Andorra aufhalten. Achtung: Während des Verlängerungsverfahrens kann die Polizei überprüfen, ob Sie tatsächlich in Andorra gelebt haben, auch durch Nachfragen bei Nachbarn.
- Sie müssen eine reale Tätigkeit im Land ausüben und über ein Mindesteinkommen verfügen. Die jüngste Gesetzgebung legt eine konkrete Schwelle fest: Wenn Ihr Unternehmen nach den ersten zwei Jahren der Tätigkeit nicht mindestens 10.000€ an jährlichen Steuereinnahmen erwirtschaftet, kann die Einwanderungsbehörde davon ausgehen, dass keine echte wirtschaftliche Tätigkeit vorliegt, und die Genehmigung widerrufen.
- Sie müssen eine Wohnung in Andorra haben, entweder gekauft oder gemietet.
Die Aufenthaltsgenehmigung für aktive Selbstständige gilt für ein Jahr und wird dann dreimal um jeweils zwei Jahre verlängert. Nach den ersten sieben Jahren wird sie alle 10 Jahre erneuert.
Wie erhält man eine aktive Aufenthaltsgenehmigung als Selbständiger?
Bevor Sie bei der Einwanderungsbehörde ein Dossier einreichen, um eine Aufenthaltsgenehmigung für Selbständige zu erhalten, müssen Sie in Andorra ein Unternehmen gründen.
Sobald das Unternehmen gegründet ist, müssen die folgenden Unterlagen bei der Einwanderungsbehörde von Andorra eingereicht werden:
- Vom Kunden ordnungsgemäß unterzeichneter Antrag auf Genehmigung eines aktiven selbständigen Aufenthalts zusammen mit dem ordnungsgemäß apostillierten Reisepass (zusammen mit der Zahlung von 50.000 Euro an die AFA).
- Eidesstattliche Erklärung über das Vorstrafenregister des Herkunfts- und Geburtsortes.
- Unterlagen zum Nachweis des Familienstandes.
- Unterlagen zum Nachweis einer Unterkunft in Andorra (gemietet oder Eigentum).
- Lebenslauf des Antragstellers.
- Einverständniserklärung für medizinische Untersuchungen.
Nach Vorlage all dieser Unterlagen entscheidet die andorranische Einwanderungsbehörde über den Antrag auf eine aktive Aufenthaltsgenehmigung für Selbständige.
Der Antrag kann nur abgelehnt werden, wenn ein schwerwiegender Sachverhalt vorliegt oder das Risiko der Geldwäsche und des schlechten Rufs des Landes besteht.
Kann ich meine Familie mitbringen?
Der aktive Aufenthalt als Selbständiger in Andorra erlaubt den Nachzug von Nachkommen, Ehepartnern, abhängigen Verwandten in aufsteigender Linie des Einwohners und anderen Personen, die unter der gesetzlichen Vormundschaft des Einwohners stehen. Der Familiennachzug kann drei Monate nach Erhalt der Aufenthaltsgenehmigung erfolgen.
Bisher war diese „Express“-Zusammenführung nur für französische und spanische Bürger möglich, Bürger anderer Länder mussten ein Jahr warten. Allerdings wurde das Gesetz geändert und die Frist beträgt nun immer drei Monate, unabhängig vom Herkunftsland.
Was sind die Vorteile eines aktiven Aufenthalts als Selbständiger?
Nach jahrelanger Praxis in diesem Land sind wir der Meinung, dass die wichtigsten Vorteile des aktiven Aufenthalts als Selbständiger folgende sind:
- Er ist ideal für die Zusammenführung der Familie in Andorra.
- Sie ist billiger als der passive Wohnsitz, da die Kosten für die Gründung des Unternehmens und eine Zahlung von 50.000€ an die AFA wesentlich geringer sind als die 1.000.000€, die jetzt für den passiven Wohnsitz erforderlich sind (angehoben von 600.000€ im Januar 2026).
- Er ist ideal für digitale Nomaden und Selbständige.
- Er ist eine einfache Möglichkeit für Lateinamerikaner und Nicht-Europäer, sich in Andorra niederzulassen, ohne zusätzliche Anforderungen im Vergleich zu Europäern.
Wie Sie den ersten Schritt machen
Wenn Sie daran interessiert sind, Ihren steuerlichen Wohnsitz nach Andorra zu verlegen, empfehlen wir Ihnen den Bericht „Der ultimative Leitfaden für das Leben in Andorra“ mit den umfassendsten Informationen über Steuern, Wohnsitz und Gesellschaft in Andorra zu lesen.
Mit dem jüngsten Boom von YouTubern, die ihren Wohnsitz in das Fürstentum verlegt haben, sind Dutzende von Websites mit falschen Beratern aufgetaucht, die den Service der Gründung von Unternehmen in Andorra anbieten, aber keine entsprechende rechtliche und steuerliche Analyse vornehmen.
Wir möchten betonen, wie wichtig es ist, sich gut beraten zu lassen: Mehr als einmal sind wir auf Kunden gestoßen, die unqualifizierte Berater für die Gründung ihrer Gesellschaft gewählt haben und am Ende ernsthafte Probleme mit der zuständigen Steuerbehörde ihres Herkunftslandes hatten.
Wir von Andorra Inc. garantieren die maximale Strenge bei der Verlegung des Steuersitzes.
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